Wohnraumnutzung im Spannungsfeld: Kurzzeitvermietung versus dauerhafte Belegung

Kurzzeitvermietung oder Wohnraumzweckentfremdung? In vielen deutschen Städten und Gemeinden herrscht ein anhaltend hoher Druck auf dem Wohnungsmarkt. Vor allem in Großstädten und beliebten Universitätsstädten wird bezahlbarer Wohnraum immer knapper. Eine Entwicklung, die nicht nur für Wohnungssuchende, sondern auch für die kommunale Politik eine Herausforderung darstellt, ist die Zunahme der Kurzzeitvermietung von Wohnraum über Plattformen wie Airbnb. Diese kann in einigen Fällen zu einer Zweckentfremdung von Wohnraum führen. Eigentümer haben grundsätzlich das Recht, ihre Immobilie nach eigenem Ermessen zu nutzen. Dies schließt auch die Möglichkeit ein, Wohnraum für kurze Zeiträume zu vermieten. Allerdings kann dieses Recht in Städten mit knappem Wohnangebot eingeschränkt werden. Die Kurzzeitvermietung kann in diesen Fällen eine lukrative Einnahmequelle darstellen, die Immobilienbesitzer dazu veranlasst, Wohnungen kurzfristig an Touristen zu vermieten, statt sie langfristig zu vermieten. In einigen Bundesländern und zahlreichen Kommunen gilt ein Verbot für die Zweckentfremdung von Wohnraum, was bedeutet, dass Wohnungen vorrangig zum langfristigen Wohnen genutzt werden müssen. Jede andere Art der Nutzung bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung der zuständigen Behörde. Dies umfasst unter anderem die Vermietung zu touristischen Zwecken sowie die Nutzung von Mietwohnungen als Büros oder Praxen. Auch bei einem längeren Leerstand einer Wohnung oder dem Abriss eines Mietshauses kann eine Zweckentfremdung vorliegen. In Städten wie München, Stuttgart, Köln oder Berlin, in denen der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist, verfolgen die Kommunen mit dem Zweckentfremdungsverbot das Ziel, den vorhandenen Wohnraum zu schützen und zu erhalten. Bei Verstößen gegen dieses Verbot drohen in einigen Bundesländern Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Darüber hinaus müssen sich Vermieter und Mieter über die lokalen Bestimmungen informieren und diese beachten. Die Vermietung einer Wohnung zu Zwecken, die nicht dem Wohnen dienen, ohne die entsprechende Genehmigung kann neben empfindlichen Strafen auch zu einer Abmahnung und im Wiederholungsfall zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen. Neben den Wohnungen sind auch Garagen von der Zweckentfremdung betroffen. Garagen sollen in erster Linie dem Abstellen von PKWs dienen, um den öffentlichen Parkraum zu entlasten. Die Nutzung einer Garage als Lagerplatz für andere Gegenstände als Fahrzeugzubehör kann ebenfalls als Zweckentfremdung angesehen werden. In diesem Fall gelten ebenfalls die Regelungen der jeweiligen Landesbauordnung. Für Vermieter ist es von hoher Bedeutung, sich über die geltenden Bestimmungen in ihrer Gemeinde gründlich zu informieren. Die gesetzlichen Grundlagen zur Erstellung von Richtlinien zur Zweckentfremdung von Wohnraum finden sich in den Landesgesetzen und variieren je nach Bundesland und Kommune. Abschließend lässt sich festhalten, dass die Kurzzeitvermietung von Wohnraum in vielen Städten mit einem angespannten Wohnungsmarkt einer strengen Regelung unterliegt. Diese Regelungen dienen dem Schutz des Wohnraums und sollen dessen Zweckentfremdung verhindern. Vermieter und Mieter sollten sich daher über die lokalen Vorschriften informieren und diese einhalten, um Bußgelder und weitere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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