Immobilienteilung bei Scheidung: Eine Herausforderung zwischen Recht und Emotion

In Deutschland stellt die Aufteilung von Immobilien bei einer Scheidung oder Trennung ein komplexes Thema dar, das sowohl rechtliche als auch emotionale Aspekte umfasst. Die Entscheidung, was mit einer gemeinsamen Immobilie passiert, hängt maßgeblich von der Art des Güterstandes sowie von der jeweiligen Eigentumsform ab. In der Regel leben Ehepartner in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft, es sei denn, sie haben im Ehevertrag einen anderen Güterstand festgelegt. Wer keinen Ehevertrag besitzt, befindet sich also automatisch in der Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass das Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wurde, beiden Partnern gleichermaßen gehört. Im Falle einer Scheidung kommt es zum Zugewinnausgleich, bei dem das während der Ehe erworbene Vermögen gleichmäßig aufgeteilt wird. Für die Berechnung des Zugewinnausgleichs wird das Anfangsvermögen bei Eheeintritt dem Endvermögen bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft gegenübergestellt und die jeweiligen Zugewinne miteinander verglichen. Der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn muss dem anderen Partner die Hälfte des Differenzbetrages als Ausgleich zahlen. Im Falle einer Scheidung sind unterschiedliche Szenarien denkbar: Ein Verkauf der Immobilie, die Übertragung des Eigentums auf einen der Partner oder auch die Vermietung. Die Entscheidung für oder gegen den Verkauf hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Notwendigkeit, liquide Mittel für den Zugewinnausgleich zu generieren oder dem Wunsch nach einem Neuanfang. Ein Hausverkauf kann bereits im Trennungsjahr sinnvoll sein, wenn klar ist, dass eine Versöhnung ausgeschlossen ist und die Immobilie für den verbleibenden Ehepartner zu groß oder die Bewirtschaftungskosten zu hoch sind. Der Verkaufserlös wird in der Regel nach Abzug der Restschulden und eventueller Vorfälligkeitsentschädigungen an die Bank gleichmäßig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Sind beide Ehepartner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, kann keiner das Haus allein verkaufen. Eine Zustimmung beider Ehepartner ist im Trennungsjahr notwendig. Nach dem Trennungsjahr kann die Zustimmung des Partners verlangt und gegebenenfalls eingeklagt werden. Wird keine Einigung erzielt, kann es zur Teilungsversteigerung kommen, was häufig zu einem geringeren Erlös führt als ein freihändiger Verkauf. Ein wichtiger Punkt bei der Aufteilung von Immobilien ist die Hypothek. Wurde ein gemeinsamer Kreditvertrag unterschrieben, haften beide Partner weiterhin für den Kredit – unabhängig vom Ehestatus oder davon, ob ein Partner bereits ausgezogen ist. Für die Entlassung eines Partners aus der Mithaftung ist die Zustimmung der Bank erforderlich. Bei Nichtzahlung kann die Bank die Immobilie zwangsversteigern lassen. Eine professionelle Immobilienbewertung gibt Auskunft über den aktuellen Wert der Immobilie und kann bei der Entscheidung für oder gegen den Verkauf hilfreich sein. Ein Makler kann bei der Veräußerung der Scheidungsimmobilie unterstützen, indem er den besten Verkaufspreis erzielt und den Verkauf sicher und rechtmäßig abwickelt. Die Frage, was mit der gemeinsamen Immobilie nach einer Trennung oder Scheidung passieren soll, erfordert also eine sorgfältige Abwägung der individuellen Situation und der rechtlichen Rahmenbedingungen. Eine einvernehmliche Lösung ist dabei in der Regel die beste Option, um finanzielle Verluste zu minimieren und Konflikte zu vermeiden.

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