Energiepreisanstieg trifft Mieter und Vermieter – Wege durch den Nebenkostendschungel

Steigende Energiepreise stellen Mieter und Vermieter gleichermaßen vor große Herausforderungen. Die Frage, welche Mieterhöhungen rechtens sind und wie die CO2-Steuer verteilt wird, beschäftigt viele Betroffene. In diesem Zusammenhang rückt insbesondere die Rechtmäßigkeit von Mietanpassungen wegen steigender Energiekosten in den Fokus. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Vermieter berechtigt sind, die Nebenkosten und somit auch die monatlichen Abschlagszahlungen anzupassen. Dies darf jedoch nicht willkürlich erfolgen, sondern muss auf der Basis der Nebenkostenabrechnung geschehen. Sollte es zu hohen Nachzahlungen kommen, weil die Vorauszahlungen des vergangenen Jahres nicht ausreichten oder wenn die Energielieferanten Preisanpassungen angekündigt haben, können die Abschläge erhöht werden. Eine Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass bereits eine Abrechnung für das laufende Jahr vorliegt. Sollten starke Erhöhungen vorgenommen werden, die zu hohen Nachzahlungen führen, ist eine Erhöhung der Vorauszahlung rechtens. Allerdings ist es nicht zulässig, vor Vorliegen einer Abrechnung höhere Vorauszahlungen zu fordern. In Bezug auf direkte Mieterhöhungen ist zu beachten, dass die Mieten in Deutschland grundsätzlich inflationsfest sind. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für eine inflationsbedingte Mieterhöhung. Vermieter können die Miete bis zu 20 Prozent innerhalb von drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen; in stark angespannten Wohnlagen liegt die Grenze bei 15 Prozent und eine erneute Anpassung ist frühestens nach 15 Monaten möglich. Bei Indexmietverträgen hingegen kann die Miete entsprechend der Inflationsrate angepasst werden, wobei der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes als Maßstab dient und die Anpassung maximal einmal pro Jahr erfolgen darf. Die CO2-Steuer, die seit 2021 erhoben wird und einen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele leisten soll, wurde bis Ende 2022 vollständig von den Mietern getragen. Seit 2023 sieht der Gesetzgeber jedoch eine gestaffelte Übernahme der Kosten durch Mieter und Vermieter vor. Dabei wird ein Stufenmodell angewandt, das den CO2-Ausstoß pro Quadratmeter als Grundlage nimmt. Ziel ist es, Vermieter mit geringerer Energieeffizienz ihrer Objekte stärker an den Kosten zu beteiligen und somit Anreize für energetische Sanierungen zu schaffen. Allerdings gibt es Ausnahmen für Immobilien mit eingeschränkten Sanierungsmöglichkeiten und für Denkmalimmobilien. Für Mieter bedeutet dies, dass sie sich mit der Möglichkeit konfrontiert sehen könnten, höhere Vorauszahlungen zu leisten oder mit hohen Nachzahlungen rechnen müssen. Es empfiehlt sich daher, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und gemeinsam eine Lösung zu finden, um spätere hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Zusätzlich sollten Mieter Energiesparpotenziale nutzen, um die Kosten zu senken. Abschließend lässt sich sagen, dass Mieterhöhungen wegen steigender Energiekosten nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind. Mieter sollten sich über ihre Rechte informieren und gegebenenfalls fachkundigen Rat einholen, um ihre Interessen zu wahren. Vermieter sind dazu angehalten, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und ihre Mieter rechtzeitig und umfassend über anstehende Veränderungen zu informieren.

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